Statuten der Windemuth Family Organisation

Paragraph I – Absicht

Die Windemuth Familien Nachkommen Gemeinschaft wurde zu dem Zweck gegründet, die Familie von Johannes (Johan) Windemuth aus Allendorf, Deutschland, zu vertreten. Bekannte Buchstabierweisen des Namens sind Windemuth, Wintamute, Wintemute, Wintermote, Wintermute und Wintermuth.

Paragraph II – Sitz der Organisation

Der Hauptsitz folgt der Adresse des rechtlich gewählten Präsidenten der Organisation.

Paragraph III – Treffen

Internationale Treffen der Organisation sollen jedes zweite Jahr zu einem Zeitpunkt und an einem Ort der mindestens sechs Monate im voraus vom Präsidenten bekannt gegeben wird.  

Paragraph IV – Vorstand

Der Präsident, der Vize-Präsident, der Sekretär und der Schatzmeister werden für jeweils vier Jahre auf der im Zweijahres Rhythmus stattfindenden Treffen gewählt. Die Vorstandsmitglieder arbeiten auf freiwilliger, unbezahlter Basis und können für maximal drei Perioden (zwölf Jahre) ununterbrochen gewählt werden. Die Vorstandsmitglieder sollen an den Familientreffen teilnehmen. Es ist wünschenswert, dass sich der Vorstand einmal im Jahr trifft, um die anstehenden Fragen in Verbindung mit der Familien - Organisation zu behandeln, die Aktivitäten des Vorstands zu koordinieren und die Familientreffen zu organisieren. Andere Vorstandspositionen sowie andere Ehrentitel können von den Mitgliedern auf den turnusmäßigen Familientreffen beschlossen werden. Sollte ein Vorstandsmitglied sich als nicht zusammenarbeitswillig erweisen oder sich nicht mehr für die Belange der Organisation einsetzten, können die Vorstandsmitglieder durch einen Mehrheitsbeschluss der verbleibenden drei Vorstandsmitglieder dieses Vorstandsmitglied abwählen und durch eine andere Person ersetzten.

Der Präsident soll die im zweijährigen Rhythmus stattfindenden Sitzungen leiten, einen Dirigenten bestimmen und Mitglieder für die einzelnen Komitees bestimmen. Er führt alle dem Präsidenten obliegenden Aufgaben durch.

Der Vizepräsident führt vom Präsidenten  bestimmte Aufgaben aus und vertritt ihn bei seiner Abwesenheit. Der Vizepräsident soll sich genau über die vom Präsidenten ausgeführten Aufgaben auskennen, speziell die Planung von Familientreffen, um gegebenenfalls als Präsident zu fungieren falls dies notwendig wird oder er gewählt wird.

Der Sekretär führt Protokoll bei allen Vorstandssitzungen und bei den Sitzungen während der Familientreffen. Der Sekretär ,oder eine von ihm bestimmte Person, soll die Internationale Adressenliste verwalten, damit sie für offizielle Anlässe wie Familientreffen, Rundschreiben sowie für  andere offizielle Familien -  Angelegenheiten zur Verfügung steht.

Der Schatzmeister ist für die Verwaltung der Geldmittel der Familientreffen und der Komitees verantwortlich, er verwaltet die genehmigten Ausgaben der offiziellen Organisation und deren Komitees. Mindestens vierteljährig erstellt er einen Finanzrapport für die Vorstandsmitglieder und die Vorsitzenden der einzelnen Komitees. Für alle Schecks der Organisation werden die Unterschriften des Präsidenten und des Schatzmeisters benötigt.

Paragraph V – Komitees

Nachfahren werden vom Präsidenten für die einzelnen Komitees bestimmt. Sie arbeiten unentgeltlich und es wird erwartet, dass sie an den im zweijährigen Rhythmus stattfindenden Familientreffen sowie einmal jährlich an einer Sitzung betreffend die Angelegenheiten des Komitees teilnehmen. 

1.  Das Vorschlagskomitee sollte aus mindestens drei Mitgliedern, die verschiedene Zweige der Familie repräsentieren, bestehen. Ihre Aufgabe ist es eine Liste mit Kandidaten für die Wahl bei der Mitgliederversammlung des Familientreffens zu erstellen. Von der Versammlung können Vorschläge genannt werden.

2.  Das Friedhofskomitee sollte aus mindestens fünf Mitgliedern bestehen. Mindestens eine Person sollte seinen Wohnsitz in der Nähe der Grabstätten der ersten Einwanderer haben, damit sichergestellt werden kann, dass  sich die von den Mitgliedern bestimmten Grabstätten in gutem Zustand befinden.

3.  Das Genealogische Komitee sollte aus mindestens fünf Mitgliedern bestehen. Die Mitglieder dieses Komitees sollten Nachkommen eines der verschiedenen Namensvariationen sein und mindesten ein Mitglied sollte jeder der bekannten Einwanderer Linien angehören.

4.  Das Informationskomitee erstellt oder lässt Mitteilungen betreffend der Familientreffen erstellen, verfasst Rundschreiben und führt andere, vom Präsidenten verfügten, Aufgaben  aus.

Weitere Komitees können von den Mitgliedern oder den Vorstandsmitgliedern vorgeschlagen und vom Präsidenten berufen werden. 

Paragraph VI – Änderungen

Diese Statuten können von der Mehrheit der Mitglieder eines regulären zweijährigen Familientreffens bei einer stattfindenden Mitgliederversammlung geändert werden.
Paragraph VII – Haftung
Außer dem Schatzmeister der gegenüber der Organisation verantwortlich ist für die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, der Spenden und den Ausgaben, ist keiner der gewählten oder ernannten Mitglieder des Vorstands und der Komitees der Organisation gegenüber persönlich haftend.
 
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